Dread Disease

Finanzielle Soforthilfe bei schweren Krankheiten

Risikoschutz für alle, die sich für den Krankheitsfall ein finanzielles Polster schaffen, bessere Therapien ermöglichen oder einen Verdienstausfall kompensieren wollen.

Einfach . Schnell . Nicht zweckgebunden

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Schwere Krankheiten

Therapie + Umbau + Verdienstausfall

Schwere Krankheiten bedingen oft auch erhebliche finanzielle Belastungen. Krebs, Schlaganfall, Herzinfarkt oder Multiple Sklerose verursachen unter anderem Verdienstausfälle oder ziehen erhöhte Ausgaben für die bestmögliche medizinische Versorgung sowie notwendige Umbauten im Haus oder in der Wohnung nach sich. Mit einer Versicherung gegen schwere Krankheiten, einer Dread-Disease-Versicherung, können Sie diese Risiken abfangen und sich auf die Genesung konzentrieren.

In Abgrenzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung wird die Dread-Disease-Versicherungssumme 2 Wochen nach Eintritt des Versicherungsfalles in Form einer Einmal-Zahlung an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Die Prüfung ist in der Regel einfacher und weniger zeitintensiv und stützt schnell die Handlungsfähigkeit des Versicherungsnehmers. In beiden Fällen wird die Arbeitskraft abgesichert. Die Dread-Disease-Versicherung kann komplementär oder alternativ eingesetzt werden. Sie greift zügig und unkompliziert.

Auszahlung unkompliziert und schnell

Die Auszahlung erfolgt in der Regel schnell und unkompliziert, da die Krankheitsbilder genau definiert und Unklarheiten beseitigt sind. Mit Diagnosestellung wird die Auszahlung initiiert.

Auszahlung nicht zweckgebunden

Die Auszahlung der Deckungssumme ist nicht zweckgebunden. Man kann das Geld z. B. für besondere medizinische Zusatzbehandlungen oder Umbauten oder zum Abfangen des Verdienstausfalls während der Wiederherstellung der Leistungs- und Arbeitsfähigkeit nutzen.

Versicherung trotz Vorerkrankung

Auch Personen mit schwerwiegenden Vorerkrankungen, die bei BU- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen ausgeschlossen werden, erhalten eine Police und können ihr Risiko erheblich minimieren.

Komplementäre Absicherung

In Verbindung mit einer Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und/oder Unfallversicherung kann jeder Mensch sein Verdienstausfallrisiko vom Beginn einer – abgedeckten – Erkrankung bis zum etwaigen Eintritt der BU umfassend absichern.
Dread Disease Kay Horstmann

Experte für Dread Disease

Kay Horstmann

 

  • 42 Jahre alt, verheiratet und Vater
  • Seit 15 Jahren in der Versicherungswelt unterwegs
  • Warum mir die Dread-Disease-Versicherung am Herzen liegt? Im engen Familien- und Freundeskreis habe ich viele liebe Menschen durch Krebs, Schlaganfall und Herzinfarkte verloren.
Dread Disease Kay Horstmann

Experte für Dread Disease

Kay Horstmann

 

  • 40 Jahre alt , verheiratet und Vater
  • Seit 12 Jahren in der Versicherungswelt unterwegs
  • Warum mir die Dread-Disease-Versicherung am Herzen liegt? Im engen Familien- und Freundeskreis habe ich viele, liebe Menschen durch Krebs, Schlaganfall und Herzinfakte verloren.

Kay Horstmann - Experte für Schwere-Krankheiten-Versicherung

Sie haben Fragen zur Dread-Disease-Versicherung? Gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich.

 

„Ich sehe die Absicherung mit einer Dread-Disease-Versicherung – auch vor dem Hintergrund meiner persönlichen Erfahrungen – als elementaren Baustein sinnvoller Risikovorsorge. Die erste Dread-Disease-Versicherung wurde 1983 in Südafrika von Marius Barnard entwickelt. Sie ist eher im angloamerikanischen Raum verbreitet. Dies zu ändern, ist eines meiner Ziele, auch, wenn sie hier nur von wenigen Versicherungen angeboten wird.“

Kay Horstmann

„Aufgrund einer psychischen Vorerkrankung hatte ich keine Chance, mein unternehmerisches Risiko durch eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern. Herr Horstmann beriet mich umfassend und suchte die passende Gesellschaft für mich heraus. Ich bin sehr froh, jetzt für den Fall einer schweren Erkrankung so abgesichert zu sein, dass mein Betrieb trotz meines Ausfallens weiterlaufen kann.“

Selbständiger Unternehmer

F.A.Q.

Fragen zur Dread-Disease-Versicherung

Wann zahlt eine Dread-Disease-Versicherung?

Die Versicherungsgesellschaft zahlt in der Regel sofort nach Kenntnis. Die ärztliche Diagnose wird der Gesellschaft übermittelt, bei Übereinstimmung der Diagnose mit den versicherten Erkrankungen wird schnell und unkompliziert die vereinbarte Deckungssumme überwiesen.

Für wen ist eine Dread-Disease-Versicherung sinnvoll?

Diese Form der Versicherung ist für jeden Menschen wichtig, der sich gegen das hohe Risiko einer Erkrankung absichern will, die mehrere Effekte auf das Berufs- und Privatleben hat. Statistisch gesehen ist die Wahrscheinlichkeit, schwer zu erkranken, wesentlich höher als die, berufsunfähig zu werden.
Sie können höhere Behandlungskosten mit der Versicherungssumme decken, einen Verdienstausfall kompensieren oder sich eine Haushaltshilfe für den Fall, dass eines der Kinder erkrankt, leisten.

Als Unternehmer können Sie das Geld für die temporäre Beschäftigung eines Freiberuflers zum reibungslosen Weiterführen Ihres Betriebes verwenden, während Sie sich auf die Genesung konzentrieren; ebenso können Sie Schlüsselpersonen in Ihrem Betrieb mit einer Dread-Disease-Versicherung ausstatten und deren zeitweisen Ausfall so kompensieren.

Welche Krankheiten sind versichert?

Je nach Gesellschaft sind bis zu 50 klar definierte Erkrankungen für den Leistungsfall fixiert; hierzu gehören u. a. Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Multiple Sklerose, Diabetes und Bandscheibenvorfälle. Wir beraten Sie umfassend hinsichtlich der Kosten und Leistungen und suchen das für Sie und Ihre Bedürfnisse Passende heraus.

Werde ich trotz Vorerkrankungen versichert?

Auch, wenn ein Versicherungsnehmer aufgrund einer psychischen Vorerkrankung keine klassische Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung erhält, hat er bei der Dread-Disease-Versicherung die Möglichkeit, zu fairen Bedingungen eine Police abzuschließen. Lassen Sie sich individuell beraten und Ihr persönliches Leistungspaket schnüren.

Ich habe schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Brauche ich überhaupt eine Dread-Disease-Versicherung?

Die Dread-Disease-Versicherung sichert bei schweren Erkrankungen ein mögliches Verdienstausfallrisiko ab oder bietet durch die Einmalzahlung der Deckungssumme die Möglichkeit, wichtige medizinische Behandlungen, die nicht durch die Krankenversicherung abgedeckt sind, oder notwendige Umbauten in der Wohnung/im Haus zu finanzieren. Die Erwerbsfähigkeit ist nicht Bestandteil des Vertrages. Die Dread-Disease-Versicherung ist folglich komplementär zu sehen oder sichert jene Personen, die vom Abschluss einer BU oder ähnlichen Versicherung ausgeschlossen sind.

Ist der ausgeschüttete Betrag zweckgebunden?

Die Auszahlung ist nur an die Diagnosestellung – den Eintritt des Versicherungsfalles – geknüpft. Sie ist nicht zweckgebunden und kann frei vom Versicherungsnehmer verwendet werden.

Wieviel kostet die Versicherung?

Für einen 30-jährigen Versicherungsnehmer (w,m,d) wird bei einer Versicherungssumme von 100.000 EUR ein Beitrag von durchschnittlich 45,23 EUR erhoben; bei einem 50-jährigen Versicherungsnehmer liegt der Beitrag bei gleicher Deckungssumme – je nach Gesellschaft – bei rund 109,83 EUR im Monat. Wir schauen uns den Bedarf unserer Kunden genau an und entwickeln ein ins Budget passendes Versicherungskonzept. Jeder Fall sollte individuell betrachtet und bewertet werden.

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Finanzmänner GbR Kay Horstmann & Ralf Wördemann
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Tätigkeitsart:
Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach  §34d Abs. 2 der Gewerbeordnung. (GewO)

Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO: Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung: D-EZDC-GKP2J-87 Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. Breite Straße 29 10178 Berlin Telefon: 0180 600 58 50 (Festnetzpreis 0,20 Euro/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 Euro/Anruf) www.vermittlerregister.info

Zuständige Registrierungsbehörde:
Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg Bonner Talweg 17 53113 Bonn Postfach 18 20 53008 Bonn Telefon: 0228-2284-0 Telefax: 0228-2284-170 info@bonn.ihk.de www.ihk-bonn.de

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%: Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler. Anschriften der Schlichtungsstellen: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Internet: www.versicherungsombudsmann.de Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Fax: 030 20458931 Internet: www.pkv-ombudsmann.de

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